Einführung/Hilfe
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| Titel: |
Symposium: Autonomieverständnis und das neue Erwachsenenschutzrecht |
| Beginn: |
18.09.2012 15:00 |
| Karte: |
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| Beschreibung: |
Ab Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das Selbstbestimmungsrecht einer Person fördern soll. Mittels einer Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche medizinischen Massnahmen eine Person befürwortet, respektive ablehnt. In der Verfügung kann eine Vertretungsperson bestimmt werden, welche im Falle einer Urteilsunfähigkeit entscheidungsbefugt ist. Doch auch ohne schriftlich festgelegte Vertretungsperson kommt den Angehörigen mit dem neuen Gesetz eine höhere Entscheidungsbefugnis in medizinischen Belangen zu. Das wirft verschiedene Fragen auf: Droht mit dem neuen Recht eine Bevormundung der Ärzteschaft? Ist die grosse Verantwortung den Patientenstellvertretern zumutbar? Können Vertretungspersonen medizinische Massnahmen und Therapien genügend beurteilen? Ist die Autonomie nicht nur als Abwehrrecht gegen medizinische Massnahmen, sondern auch als Einforderungsrecht zu verstehen?
Dieses Symposium ist ein Kooperationsprojekt der Medizinischen Intensivstation USZ mit dem Förderverein Dialog Ethik.
18. September 2012, 15h-18.30h |
| Veranstaltungsort: |
| Adresse: |
UniversitätsSpital Zürich, Grosser Hörsaal OST Rämistrasse 100 8091 Zürich |
| Veranstalter: |
| Adresse: |
Dialog Ethik - Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen |
| Telefon: |
+41 (0)44 252 42 01 |
| E-Mail: |
info@dialog-ethik.ch |
| Homepage: |
http://www.dialog-ethik.ch/ |
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